Verkehrsentwicklungsplanung

Frau Bürgermeisterin
Margarete Kranz
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Sehr geehrte Frau Kranz!

Der kürzlich vorgelegte Verkehrsentwicklungsplan 2020 in der Variante P6 droht, das eigentliche Ziel der Planung aus dem Auge zu verlieren. Es geht im strittigen Teil der Diskussion um eine nachhaltige Entlastung der angestammten Siedlungszentren Hochneukirch und Jüchen vom wachsenden Durchgangsverkehr. Es geht nicht um eine kostengünstige und möglichst bald gebaute Landesstraße (L31/L31n) durch Gemeindegebiet nach Süden in einer Verbindung, die es durchgängig bisher nicht gegeben hat und die lediglich die Verkehrsdichte von Hackhausen in das neu sich entwickelnde Wohnbaugebiet Jüchen-West verlagert.

Es wäre erbärmlich, wenn allein aus dem Blickwinkel Hochneukirchs, wie ihn Herr Paschke (CDU) vertritt, die partiellen kleinen Vorteile eines Teils der Gemeinde ausschlaggebend für die weitere Verkehrsentwicklungsplanung wären und das Kernproblem, die Entlastung des Ortsteils Jüchen, ungelöst bliebe.

Für eine Entlastung des Siedlungszentrums Jüchen ist eine Süd-West-Umgehung zwingend geboten. Dies ist ein berechtigtes und auf landespolitischer Ebene mehrfach anerkanntes Ziel der Gemeinde, dessen erste Formulierung mehr als 20 Jahre zurückliegt.

Die deutlichste Bekräftigung erfuhr es im Schreiben vom 22.4.1996 des damaligen NRW Wirt-schaftsministers W. Clement, mit dem ein zwischen Gemeinde, Kreis, Rheinbraun AG, der zuständigen Straßenbauverwaltung und der Landesregierung abgestimmtes Positionspapier „Ortsumgehung Jüchen“ übermittelt wurde.

Wenn die darin ausgesprochenen Planungs- und Kostenvereinbarungen nicht (wie seinerzeit der sagenumwobene „15-Mio-DM-Topf“ zur Abfederung außerordentlicher Umsiedlungsfolgen) verpasst und vergessen worden sind, kann z.B. das Argument hoher Kosten der (heutigen) Straßenbau NRW nicht gelten, da die Kosten laut Positionspapier überwiegend von der (heutigen) RWE Power zu tragen sind. Es konnte schon damals an einer zweistelligen Millionenhöhe für die notwendige Investition kein Zweifel bestehen.

Die SPD-Fraktion hat das genannte Positionspapier im Rat (6. WP, 15.7.2004, TOP 6) zur Debatte gestellt. Laut Niederschrift sollte mit dem Ministerium am 17.8.2004 ein abschließendes Gespräch dazu geführt werden.

Aus der Niederschrift geht auch hervor, dass der Landesbetrieb Straßenbau bereits damals eine L 31n anstrebte, wie sie in der Variante P6 heute wieder auftaucht. Dieses von der Landesbehörde offenbar seit langem verfolgte Konzept konterkariert unser grundlegendes Entwicklungsziel zu einer familienfreundlichen Gemeinde mit verkehrsberuhigten Wohnbereichen, wie sie im Lindenhof, an der Amselstraße, im Auenfeld, im Rederhof, in allen Umsiedlungsstandorten und eben auch in Jüchen-West vorgesehen sind.

Eine Landesplanung, die in dieser Weise keinerlei Rücksicht auf die Ziele der Gemeinde nimmt, muss unter allen Umständen verhindert werden.

Das Exposé, das von der Verwaltung in Vorbereitung eines „Leitbilds Jüchen 2020“ (zum Entwurf 31. 1. 2006) erstellt wurde, hält am Umgehungskonzept fest in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan von 2001: „ Zur Entlastung des Ortsteils Jüchen und parallel zur verbindlichen Bauleitplanung für Jüchen-West muß die westliche Umgehung der B 59 ( 59n) ab dem Abzweig Schaan konzipiert werden. Die bestehenden Grubenrandstraßen müssen in das Verkehrskonzept eingebunden werden.“ Leider ist ein Leitbild für Jüchen, dass klare Zielsetzungen wie diese verfolgt, an der Verweigerung durch die Mehrheitsfraktion gescheitert.

Die „Vereinbarung zu Handlungsfeldern und Maßnahmen der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Jüchen und RWE Power“ wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 17.4.08 und im Rat am 5.5.08 diskutiert. In beiden Sitzungen wurde von mir als Sprecher der SPD-Fraktion und von anderen bemängelt, dass die Vereinbarung keine Absprache über die Belange des zu erarbeitenden Verkehrsentwicklungsplanes enthält, die die Interessen der Gemeinde und RWE Power gemeinsam betreffen (Einbeziehung der Grubenrandstraße in die Süd-West- Umgehung). Von RWE Power wurde schließlich zugesagt, das Thema im Begleitschreiben bei Übersendung der Vereinbarungen anzusprechen. Diese Zusage wurde nicht eingehalten. Auf Anfrage im Rat am 21.8.08 erklärten Sie, Frau Bürgermeisterin, dass hierüber mit RWE Power am 28.5.08 gesprochen worden sei, ohne eine Erläuterung dazu zu geben.
Es ist sehr bedauerlich, feststellen zu müssen, dass es der Gemeindeverwaltung und der Politik in mehr als 20 Jahren bis heute nicht gelungen ist, ein für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde entscheidendes Anliegen voran zu bringen. Es fehlte offensichtlich an permanentem Druck, Präsenz im persönlichen Netzwerk der zuständigen Behörden und Mobilisierung überörtlicher politischer Einflussnahme.

Um den notwendigen zureichenden Einblick in die Zusammenhänge zu gewinnen, bitte ich Sie um Einsichtnahme in die Protokolle der einschlägigen Gespräche mit dem damaligen NRW Wirtschaftsministerium, als letztes vorgesehen zum 17.8.2004, und in das Protokoll vom Gespräch mit RWE Power am 25.8.2008. Ich werde ggf. Gebrauch machen von der in §55 Abs.4 GO NRW gegebenen Möglichkeit und Akteneinsicht beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Tesmann
SPD Ratsfraktion
Vorsitzender

Zur Kenntnis:
Fraktionsvorsitzende im Rat, Dr. F. Behrens MdL, B. Scheelen MdB, Presse

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*