Die Misere nimmt kein Ende

Stellungnahme der SPD-Ratsfraktion zum Haushalt 2015
– Die finanzielle Misere der Gemeinde nimmt auch 2015 kein Ende.
– Die Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erhöht von Jahr zu Jahr die Unterstützung der Kommunen, 2015 mit der Rekordsumme von 9,6 Mrd € (+2,2% gegenüber Vorjahr). Die Initiativen der SPD im Bundesrat und in der Großen Koalition, die Kommunen von Kosten zu entlasten, werden von der CDU und ihrem Bürgermeister ignoriert.
– Im Konflikt zwischen der Lebensqualität der Bürger einerseits und den Belastungen durch die Ansiedlung von Gewerbe andererseits hat die Familienfreundlichkeit für die SPD erste Priorität.
– Die Entwicklung neuer Wohngebiete darf den Sanierungsbedarf in Hochneukirch und Jüchen nicht ins Abseits drängen. Förderprogramme müssen genutzt werden.
– Windenergieanlegen (WEA) für Erneuerbare Energie sind notwendig, aber nicht an jeder Stelle. Der Entwurf zum neuen Regionalplan sieht im Rekultivierungsgebiet dafür 1600 ha mit mehr als 200 WEA vor. Eine horrende Vorstellung!

Lesen Sie die ganze Haushaltsrede des SPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Tesmann
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zillikens,
meine sehr geehrten Damen und Herren im Rat und in der Verwaltung!

Die finanzielle Misere der Gemeinde nimmt auch 2015 kein Ende. Seit mehr als 10 Jahren rückt ein strukturell ausgeglichener Haushalt mit jeder Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts Jahr für Jahr immer weiter in zukünftige Ferne. Die Ausgleichsrücklage ist längst verbraucht, das Eigenkapital wurde in den letzten 4 Jahren zu 31% aufgezehrt. Nach der heutigen Planung soll ein Haushaltsausgleich nun 2019 erreicht werden. Bis dahin wird die gesamte Verschuldung nicht unter 60 Mio € zurückgeführt werden können.

Seit dem Start der von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft geführten rot-grünen Landesregierung haben die Kommunen jährlich mehr Unterstützung vom Land bekommen. Auch 2015 erhalten die Kommunen in der Gemeindefinanzierung mit der bisherigen Rekordsumme von 9,6 Mrd € um 205 Mio € (+ 2,2%) mehr Zuweisungen als im Vorjahr. Bund und Land haben in den letzten Jahren durch Initiativen der SPD im Bundesrat und im Vertrag zur Großen Koalition Maßnahmen ergriffen, um die Kommunen von Kosten zu entlasten.

Wir haben nach den Auswirkungen dieser Initiativen im Gemeindehaushalt 2015 gefragt: Wie hoch ist die Entlastung durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, nachdem der Bund die Kosten übernommen hat? Welcher Anteil der jährlich 1 Mrd € betragenden Unterstützung des Bundes bei der Eingliederungshilfe für Behinderte, bei den Kosten der Unterkunft nach SGB II und bei der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer wird auf Jüchen entfallen? Welches Einsparpotenzial ergibt sich nach Einführung eines Mindestlohnes, da für die Gemeinde Hartz IV-Aufstockungen und Mietzuschüsse wegfallen?

Leider hat die SPD Ratsfraktion auf diese und viele andere schriftlich gestellten Fragen – zur Entwicklung der Gewerbesteuern und der Arbeitsplätze in der Gemeinde, zum Anstieg der Transferaufwendungen und der nicht erstatteten Sozialausgaben – keine Antworten bekommen. Auch die Aussprache auf unserer Haushaltsklausur brachte nur spärliche Auskünfte zu Tage. Wir waren enttäuscht und werten dies als eine Verletzung der Auskunftspflicht der Verwaltung gegenüber den gewählten Ratsmitgliedern.

An Ihrer Haushaltsrede, Herr Bürgermeister, hat mich überrascht, dass einiges sachlich nicht richtig war und anderes mit einem sehr einseitigen Akzent versehen wurde. Es ist für einen Bürgermeister natürlich immer richtig, über zu wenig Geld zu klagen. Dennoch sollten die zunehmenden Entlastungen durch Bund und Land fairerweise auch genannt werden, selbst wenn es die SPD war, die sie durchgesetzt hat.

Sie sagen: Der Haushalt der Gemeinde war in 2013 abundant (d.h. in der Modellrechnung per saldo mit einer hohen fiktiven Steuerkraft ausgestattet). Das ist aber nicht richtig, denn wir erhielten 3,4 Mio € Schlüsselzuweisung vom Land. Das kritische Jahr der Abundanz war 2010, verursacht auch durch eine erfreulich hohe Nachzahlung an Gewerbesteuern.

Ein Jahr danach aber erlitt die Gemeinde bei den Gewerbesteuern einen Einbruch um 10 Mio € (62%). H i e r liegt das Problem im Rechenverfahren des Landes zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen: Bei der Errechnung der Schlüsselzuweisungen nicht nur für 2011, sondern auch für 2012 wird die Rekordeinnahme von 2010 anteilig zugrunde gelegt. Noch im zweiten Folgejahr wird daher die Steuerkraft der Gemeinde in krasser Form überschätzt. Ergebnis: keine Schlüsselzuweisungen an die Gemeinde für 2011 und 2012. Entsprechend hoch fielen die Haushaltsdefizite 2011 (- 8,2 Mio €) und 2012 (-7,7 Mio €) aus. Das ist ein sachlich und politisch nicht gerechtfertigtes Fehlresultat bei den Schlüsselzuweisungen. Das ist m e i n e Kritik am Gemeindefinanzierungsgesetz, und ich werde sie weiter in unserer Landtagsfraktion thematisieren.

Sie beklagen außerdem den Beitrag, den Jüchen 2015 zur Sanierung von 78 notleidenden Kommunen im NRW-Stärkungspakt 2015 zu leisten hat. Was Sie n i c h t sagen: Es handelt sich um eine lächerlich geringe Summe von 10.000 €. Wirklich, man sollte eine solche Mücke nicht zum Elefanten aufblasen. Übrigens wird der Stärkungspakt der Landesregierung vom Städte- und Gemeindebund einhellig begrüßt. M e i n e Kritik an der Beitragsberechnung ist, dass sie den Verschuldungsgrad bzw. den Eigenkapitalverbrauch einer Kommune unberücksichtigt lässt. Auch das werde ich in die Diskussion unserer Landtagsfraktion einbringen.

Sie sehen in diesen von Ihnen angeführten Beispielen ein Zeichen „der Absurdität der Haushaltspolitik des Landes NRW“. Die Absurdität liegt aber ganz woanders. Sie sagen richtig: „Unser Land kann sich finanziell schwache Kommunen nicht leisten“, und: „Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen“ wird zwar allseitig beklagt, aber „in der Sache bewegt sich nichts“. Leider stellen Sie nicht die Frage, w a r u m das so ist und versuchen auch keine Antwort.

Ganz allgemein lässt sich sagen: Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen resultiert daher, dass die Wünsche der Gesellschaft erfüllt werden, ohne dass die Gesellschaft bereit ist, dem Staat das dafür notwendige Geld zu geben. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse müssen und werden Bund und Land ab 2020 einhalten. Woher kommt dann aber das fehlende Geld, mit dem der Staat die Wünsche und Erfordernisse seiner Bürger zu erfüllen hat?

Setzen Sie sich also besser in Ihrer eigenen Partei dafür ein, dass von der CDU auf Bundesebene der Widerstand gegen die berechtigten Forderungen zur Finanzierung der Kommunen aufgegeben wird. Die SPD hat im Koalitionsvertrag dafür gesorgt, dass ein Bundesteilhabegesetz mit einem Gesamtvolumen von jährlich 5 Mrd € auf den Weg gebracht wird, um die steigenden Soziallasten als Hauptursache der kommunalen Unterfinanzierung aufzufangen. Es wird allerdings erst in der nächsten Wahlperiode ab 2018 greifen, denn die vermeintliche „Schwarze Null“ des Bundeshaushalts, für die sich Minister Schäuble jetzt selbst auf die Schultern klopft, will die CDU aus wahltaktischen Gründen unter keinen Umständen gefährden. Dabei bleiben die zig-Milliarden Defizite in der Verkehrsinfrastruktur, in der Bildungspolitik, in der kommunalen Finanzierung und in der inneren wie äußeren Sicherheit, die unsere Zukunftschancen bestimmen, völlig außer Acht.

Setzen Sie sich in Ihrer Partei auch dafür ein, dass in den anstehenden Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich der Selbstbehalt des Steueraufkommens für NRW größer wird; denn NRW ist bei Berücksichtigung aller Bundesumlagen ein Netto-Geberland, 2013 mit 1,3 Mrd €. Setzen Sie sich dafür ein, dass als Nachfolge für den Solidaritätsbeitrag nach 2019 eine Regelung für die Regionen nach der Bedürftigkeit und nicht nach der Himmelsrichtung erfolgt. Dann wird auch NRW mehr Geld für die Kommunen bereitstellen können. Wenn Sie das nicht tun, ist es absurd, hier über die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen zu wehklagen.

Soviel zu den finanziellen Rahmenbedingungen, die Bund und Land dem Gemeindehaushalt setzen. Kommen wir nun zu der Lage vor Ort.

Das Defizit von minus 2,7 Mio € im Haushaltsplan 2015 ist Besorgnis erregend, summieren sich doch die prognostizierten Defizite 2014 – 2018 auf 8,4 Mio € an Kassenkrediten, bevor die Verwaltung hofft, einen Haushaltsausgleich 2019 erreichen zu können. Welche Chancen hat das?

Bei den Erträgen hat inzwischen der Anteil an der Einkommensteuer (43%) die Gewerbesteuer (35%), gefolgt von den Grundsteuern (14%), überflügelt. Im Zeitraum 2009 – 2014 ist der Anteil an der Einkommensteuer statistisch gemittelt um jährlich ca. 400.000 € stetig gewachsen. Ebenso stieg die Grundsteuer B jährlich kontinuierlich um ca. 60.000 €. Die Gewerbesteuer hingegen ist nach ihrer Halbierung von 2011 zwar wieder angestiegen, hat aber die vormalige Höhe noch lange nicht erreicht. Zudem ist die jährliche Steigerungsrate auch noch stark rückläufig. Der Plan 2015 erwartet nur noch einen Zuwachs von 200.000 € gegenüber dem Vorjahr.

Das bedeutet nicht, dass wir in der Wirtschaftsförderung und der Entwicklung von Gewerbegebieten nachlassen dürfen. Im Gegenteil. Mit unserer Wirtschaftsförderung, die endlich nach jahrelangen Forderungen der SPD in der letzten Wahlperiode professionell einsetzte, hat sich laut Feststellung des Beratungsunternehmens Creditreform das Konjunkturklima von Jüchen rapide verbessert.

Andererseits aber: Nach der IHK-Analyse vom September 2013 liegt die Realsteuerkraft von Jüchen noch immer unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen.

Das Gewicht des Einkommensteueraufkommens im Haushalt bedeutet aber, dass wir in der Ansiedlungspolitik dem Konflikt zwischen der Lebensqualität der Bürger einerseits und den Belastungen durch Gewerbe andererseits, der gerade in diesem Jahr verstärkt aufgebrochen ist, erhöhte Aufmerksamkeit schenken müssen. Die „Familienfreundlichkeit“ der Kommune als weicher Standortfaktor ist entscheidend für den Erfolg einer Ansiedlungspolitik entgegen dem demografischen Trend. Ein KV-Terminal, der sich in dieses strategische Konzept nicht einpasst, hat in Jüchen nichts zu suchen.

Wir haben das Thema „Familienfreundlichkeit“ im vergangenen Jahr mehrfach mit der Verwaltung diskutiert und auch öffentlich angesprochen. Und wir stellen fest, dass seitdem die Verlautbarungen und Aktivitäten der Verwaltung hierzu deutlich zugenommen haben. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich die Besetzung einer Planstelle in der Verwaltung mit der Zielsetzung, die Nachhaltigkeit in der Entwicklung der Gemeinde sicher zu stellen. Eine Riesenaufgabe, die alle wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Entwicklungsvorhaben in der Gemeinde übergreift!

Die Planungen zur Entwicklung neuer Wohngebiete dürfen den Sanierungsbedarf in den Siedlungszentren Hochneukirch und Jüchen nicht ins Abseits drängen. Das Dorfentwicklungskonzept für Hochneukirch/Hackhausen ist ein erfolgversprechender Anfang. Für die Zivilisationsbrachen in der Ortsmitte braucht Hochneukirch einen langfristigen Entwicklungsprozess auf der Grundlage eines überzeugenden Gesamtkonzepts. Mit ihm muss es gelingen, staatliche Förderungen zu nutzen und die auseinandergehenden individuellen Interessen und unterschiedlichen Vermögensstände der vielen betroffenen Eigentümer zusammen zu fügen. Auch ein kommunales Förderprogramm muss in Betracht gezogen werden, wie z.B. das erfolgreiche Programm „Jung kauft Alt“ der Gemeinde Hiddenhausen.

Ähnlich bedarf ein neues Wohngebiet Jüchen-West einer organischen Anbindung an den Markt Jüchen und damit eine bedarfsgerechte Sanierung im Wohnumfeld von Wilhelmstraße und Steinstraße.

Bei solchen städtebaulichen Vorhaben gibt es ein ärgerliches Detail, das die Gemeinde gelegentlich viel Geld kostet. Es ist kaum zu glauben, dass im jüngsten Fall von Pfusch am Bau (Adam-Ries-Str. mit dem illegalen Einsatz von Schadstoff belasteten Materialien) Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in den Bauverträgen nicht klar geregelt waren, und dass in einem anderen Fall (Gymnasium Jüchen) die Dokumentation und Bauaufsicht mangelhaft waren. Bei den aufgetretenen Schadensfällen war die Gemeinde gezwungen, sich auf kostspielige Vergleiche einzulassen, weil gerichtliche Verfahren langwierig und im Ausgang ungewiss waren.

Die auf diese Weise vergeudeten Gelder übertreffen das, was das Haushaltssicherungskonzept durch Kürzung freiwilliger Leistungen pro Jahr einspart, um ein Mehrfaches. Es gibt in Rat und Verwaltung genügend Leute vom Fach, die ein Urteil haben zu Schlamperei und Pfusch am Bau, zu ordnungsgemäßer Bauaufsicht, Qualitätssicherung und Kontrolle von Materialien und Arbeitsabläufen. Damit muss es gelingen, zukünftige Fälle dieser Art zu vermeiden.

Gegenwärtig werden mit der Fortschreibung des Regionalplans entscheidende Weichen für Jüchens Zukunft gestellt. Mit Recht besteht die Gemeinde auf ihrer kommunalen Planungshoheit. Aber das ist kein Wert-an-sich. Es kommt immer auf ein sinnvolles und schlüssiges Planungskonzept an.

Was die Versorgung der Gemeinde mit erneuerbaren Energien betrifft, hat die Verwaltung bislang kein Konzept vorgelegt. Unseren Antrag dazu hat die CFDGU-Mehrheit seinerzeit abgelehnt. Aber die Gemeinde hat beim Elektrizitätsversorger NEW AG eine stille Einlage. Kann da nicht ein Interessenkonflikt drohen?

Bereits Anfang 2012 wurden durch einen Projektentwickler im Auftrag der NEW und in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Standorte für Windenergieanlagen (WEA) nördlich der AB 46 geprüft. Dies geschah, so die vorgebliche Argumentation vor dem Hintergrund einer unverbindlichen Potenzialanalyse des Landes, damit der Gemeinde kein ungewollter Standort von der Regionalbehörde zukünftig vorgeschrieben wird. Als bald zwei Jahre später die Regionalplanung konkreter wurde, wurden die Prüfungen mit dem Argument ausgesetzt, man wolle die im Regionalplan geltenden Kriterien für eine Standortwahl abwarten.

Diese Kriterien besagen u.a., dass der Standort mindestens 10 ha groß sein sollte, um mindestens drei Windenergieanlagen (WEA) mit je ca. 2 MW Leistung aufnehmen zu können. In der Begründung im Regionalplan heißt es dazu ausdrücklich: „Dies dient dazu, nicht einer zu breiten Streuung der WEA-Standorte und dem Entstehen von vielen kleinen Einzelanlagen …. Vorschub zu leisten.“

Genau aus diesem Grund hatte die SPD die Planung der Verwaltung für sechs Standorte seinerzeit abgelehnt, um ein Zerpflücken der Landschaft zwischen der Kamphausener Höhe, Kelzenberg und Damm zu verhindern. Und tatsächlich enthält der Entwurf des Regionalplans nur zwei Vorranggebiete im Dreieck Dürselen/Wey/Kelzenberg. Ein Standort auf der Kamphausener Höhe wird ebenso wenig ausgewiesen wie ein von der Verwaltung und CDU-Fraktion in Aussicht genommener Standort bei Schloß Dyck.

Nun hatte aber die Mehrheit im Rat vorauseilend einen WEA-Standort auf der Kamphausener Höhe inzwischen bereits beschlossen und damit – um ihre eigene Wortwahl zu benutzen – ein Areal „der Gemeinde aufs Auge gedrückt“, das ihr nach den Kriterien der Regionalplaner niemals zugemutet worden wäre. Es lebe die kommunale Planungshoheit!

Andererseits sieht der Entwurf des Regionalplans im Rekultivierungsgebiet südlich der AB 46 elf Vorranggebiete von insgesamt ca. 1600 ha vor. Das kann je nach Leistung die Errichtung von 200 Windenergieanlagen und mehr bedeuten. Eine horrende Vorstellung! Soll sich das mit den Kriterien „Lebensqualität“ und „Familienfreundlichkeit“ in Jüchen vertragen? Bislang enthalten die Verwaltungsvorlagen zum Regionalplan dazu keinen Kommentar. Wir erwarten für den nächsten Planungsausschuss, dass eine Stellungnahme dazu nach Abstimmung mit den Nachbarkommunen und dem Rhein-Kreis Neuss vorgelegt wird.

Meine Damen und Herren, in der Debatte zum Haushalt ringen wir mit Zahlen und Programmen um die Finanzierungsmechanik im Nahbereich unserer alltäglichen Gemeindewelt. Es geht um Minimierung von Kosten und Steigerung von Erträgen. Das hört sich häufig alles sehr harsch und besitzergreifend oder besitzverteidigend an. Ich möchte mich da selbst nicht ausnehmen.

Nun werden wir unvermittelt konfrontiert mit einem stark anschwellenden Flüchtlingsstrom aus den Kriegsgebieten in der europäischen Nachbarschaft, der uns menschliche Solidarität und zusätzliches finanzielles Engagement abfordert. Schon 2014 werden in NRW etwa 40.000 Flüchtlinge aufgenommen. Bund und Land erhöhen zwar 2015 die Mittel zur Hilfe nach dem Flüchtlings-Aufnahmegesetz, aber ich glaube kaum, dass der für Jüchen anfallende Betrag (ca. 130.000 €) die Kosten für die Unterbringung und Ausstattung der zu uns kommenden Familien, für die Gesundheitsversorgung der Verletzten und Traumatisierten, für die soziale Betreuung und Förderung der Kinder in Kitas und Schulen ausgleichen wird.

Die Bemühungen und Aufrufe der Verwaltung zur Bereitstellung von Unterkünften und zur Organisation von Hilfestellungen sind mir im Ergebnis nicht bekannt. Auch die zu erwartenden zusätzlichen finanziellen Anforderungen wurden bisher nicht beziffert. Ich schlage daher vor, dass sich schon An-fang des neuen Jahres der Hauptausschuss in einer Sondersitzung mit dem gesamten Fragenkreis beschäftigt.

Jeder neue Haushalt fußt auf Entscheidungen und Ergebnissen der Vergangenheit, Rahmenbedingungen der Gegenwart und auszuschöpfenden Potenzialen in der Zukunft. Die Rahmenbedingungen müssen und werden Bund und Land verbessern. Unser Teil ist es, mit einer starken Wirtschaftsförderung, einer familienfreundlichen Ansiedlungspolitik, einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, einem modernen Konzept für Klimaschutz und Energieversorgung für die Grundlagen einer gesunden Zukunft zu sorgen. Wir sehen dabei Jüchen inzwischen auf einem richtigen Weg. Wir werden als Opposition die weitere Entwicklung wie bisher mit Initiativen und konstruktiver Kritik vorantreiben. Dies bringen wir in unserer Zustimmung zum Haushalt 2015 zugleich zum Ausdruck.

Ich wünsche Ihnen allen ruhige und besinnliche Weihnachtstage und zum Neuen Jahr ein Glück-Auf! mit gesundheitlichem Wohlergehen und tatkräftigen Vorsätzen, denn die notwendigen Anstrengungen in 2015 werden nicht geringer sein.

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