Bergschäden: Der Landtagsausschuss rückt die unzureichende Konstruktion eines „Bergschadensbeauftragten“ zurecht

Im April 2009 beschloss der Planungsausschuss auf Antrag der SPD einstimmig eine Resolution, nach der RWE Power AG aufgefordert werden sollte, der „Schlichtungsstelle Bergbauschaden NRW“ beizutreten. Formulierung und Verabschiedung dieser Resolution wurden aber monatelang hinausgezögert, bis der Ältestenrat des Braunkohlenausschusses im November 2009 seinen Vorschlag eines „Bergschadens- beauftragten“ nach Vorstellungen von RWE Power AG erarbeitet hatte.

Nun erst wurde ein Resolutionstext vorgelegt, der wenig mehr als eine Zustimmung zum vorgeschlagenen Bergschadensbeauftragten enthielt. Anders als die Resolutionen von Jülich, Kerpen und Linnich verzichtete Jüchen damit auf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle mit ihren weitergehenden Befugnissen, wie sie für den Steinkohlebergbau gilt. Die SPD hat diesem angepassten Resolutiönchen im Rat am 14.12.09 dann auch ihre Zustimmung verweigert. Denn ihr Antrag, den Beauftragten wie bei der Schlichtungsstelle mit der Qualifikation zum Richteramt auszustatten, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Genau das wurde nun vom zuständigen Unterausschuss „Bergbausicherheit“ des Landtags mit der Einrichtung einer „Anrufungsstelle“ für Tagebaugeschädigte – wie die Funktion nun heißt – durchgesetzt. Damit werden „Betroffene von Schäden durch den Braunkohleabbau denen des Steinkohleabbaus gleichgestellt“, wie es in einer Mitteilung des Landtags NRW vom März 2010 heißt.

Die SPD-Ratsfraktion nimmt diese Wende zugunsten der Bergbaugeschädigten in der Gemeinde mit Genugtuung zur Kenntnis.

Holger Tesmann

Weitere Infos zur „Anrufunggsstelle Bergschaden Braunkohle NRW“ →

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*